Kleinfeuerwerke

Letzte Änderung, 16. November 2019  • Inhaber: Dipl.-Ing. (FH) S. Goder

 

Unter Kleinfeuerwerke werden Feuerwerke verstanden, bei welchen nur pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2 (Silvesterfeuerwerk) verwendet werden. Feuerwerke dieser Art werden vor allem dann verwendet, wenn die örtlichen Gegebenheiten keine größeren pyrotechnischen Sätze zulassen. Beim Abbrand von Kleinfeuerwerken werden die Effekte in zeitlich sehr kurzen Abständen angezündet, um die vergleichsweise kleinen Satzgewichte durch eine hohe Effektdichte auszugleichen. Da für das Abbrennen von Kat. F2 Feuerwerken keine Ausbildung zum Pyrotechniker nach dem SprengG erforderlich ist, können diese auch von volljährigen Personen abgebrannt werden. Dies ist in der Silvesternacht ohne behördliche Genehmigung möglich.


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