Professionelle Großfeuerwerke

Letzte Änderung, 16. November 2019  • Inhaber: Dipl.-Ing. (FH) S. Goder

     

    Damit eine Veranstaltung für Sie und alle Beteiligten einzigartig wird, sind eine Menge Vorbereitungen zu treffen. Meist bleibt dabei nur wenig Zeit für seine Gäste. Ein Highlight-Feuerwerk zum Abschluss Ihrer Veranstaltung wird Ihren Gästen immer in Erinnerung bleiben. Bedenken Sie: "Der letzte Eindruck ist entscheidend!" Nutzen Sie unser Angebot. Unsere Profi-Feuerwerker machen Ihre Veranstaltung einzigartig.

     

    1. Beratung und Planung von Feuerwerken jeder Art

    Ein Feuerwerk muss zum Anlass passen und den örtlichen Gegebenheiten entsprechen. Was heißt das? Möchte ich mein Feuerwerk nah und effektvoll am Publikum platzieren, dann eignen sich hierfür besonders Bodenfeuerwerke und Kleinfeuerwerke, welche mit kleinen Sicherheitsabständen (bis 20 Meter) auskommen.

    Wenn die örtlichen Gegebenheiten größere Abstände zwischen Feuerwerk und Zuschauer zulassen, so kann der Einsatz eines Höhenfeuerwerkes in Betracht gezogen werden. Abstände größer 50 Meter sind für diese prachtvollen Feuerwerke Voraussetzung. Abhängig vom Anlass und Budget können bei einem Höhenfeuerwerk

    • ausschließlich kleine Kaliber (preisgünstig), dafür in großer Anzahl oder
    • aus Prestigegründen große Kaliber (über viele Kilometer zu sehen und zu hören) oder
    • eine Mischung aus kleinen, mittleren und großen Kalibern (üblich und am schönsten)

    zum Einsatz kommen.

    Nutzen Sie bei Ihrer Anfrage unser Angebotsformular, damit wir kostenlos und unverbindlich die "Machbarkeit" (Termin, Ort, etc.) prüfen können. Im Fall eines Auftrages werden die Details des Feuerwerkes (Effekte, Choreografie, etc.) bei einem Vor-Ort-Termin besprochen.

    Falls möglich, sprechen Sie bitte vor Ihrer Anfrage mit dem Grundstücksbesitzer. Die Zustimmung des Grundstücksbesitzers sowie ausreichend große Sicherheitsabstände sind Voraussetzung.

     

    2. Anforderungen an den Abbrennplatz

    Die nötigen Sicherheitsabstände für pyrotechnische Gegenstände können Sie aus unserem Datenblatt "Sicherheitsabstände" entnehmen. Bei der Suche nach einem geeigneten Gelände beachten Sie bitte Folgendes:

    • Das Gelände darf sich nicht in unmittelbarer Nähe von Krankenhäusern, Altenheimen oder vergleichbaren öffentlichen Einrichtungen befinden.
    • Innerhalb der Sicherheitszone dürfen sich keine brandempfindlichen Objekte (Forst, Heustadel, Tankstelle, etc.) und keine besonders empfindlichen und denkmalgeschützen Objekte befinden. Die Sicherheitszone ist dabei ein abgesperrter kreisförmiger Bereich um die etwa 4 x 8 m große Abbrennstelle mit dem entsprechenden Sicherheitsabstand aus unserem Datenblatt als Radius.
    • Innerhalb der Sicherheitszone sollten sich idealerweise keine Verkehrswege (Straßen, Bahnstrecken, etc.) befinden. Ansonsten kann eine Absperrung durch Polizei oder Feuerwehr notwendig sein.

    Das Feuerwerk muss nicht in unmittelbarer Nähe zum Publikum abgebrannt werden. Unsere Feuerwerke sind von überwältigender Größe. Erfahrungsgemäß sind für Bodenfeuerwerke Abstände bis maximal 100 Meter und für Höhenfeuerwerke bis maximal 500 Meter von den Zuschauern eine ideale Entfernung.

     

    3. Was sollte der Grundstücksbesitzer wissen?

    Wir benötigen für das Abbrennen Ihres Feuerwerkes eine ca. 4 x 8 Meter große Fläche (=Abbrennplatz). Im Falle eines Kombinationsfeuerwerkes sind mindestens zwei Abbrennstellen erforderlich. Für das Bodenfeuerwerk (kleine Sicherheitsabstände) wird ein publikumsnaher Abbrennplatz gewählt, während das Höhenfeuerwerk in größerer Entfernung zum Publikum aufgebaut und abgebrannt wird. Hierzu ist eine schriftliche Zustimmung des Grundstücksbesitzers erforderlich. Folgende Hinweise sollte der Grundstücksbesitzer wissen:

    • Feuerwerk wird mit geeigneten Vorrichtungen abgebrannt. Für das Höhenfeuerwerk werden Abschussgestelle und für das Bodenfeuerwerk geeignete Unterlagen verwendet. Selbstverständlich wird der Untergrund (Wiese, Pflaster, etc.) dabei nicht beschädigt.
    • Nach jedem Feuerwerk fallen Abfälle an, welche von unseren Pyrotechnikern aufgesammelt und entsorgt werden. Je nach eingesetzten pyrotechnischen Gegenständen können dabei auch sehr viele kleine und kleinste Papier- und Pappreste anfallen, welche bei Bedarf am nächsten Tag von uns aufgesammelt werden.
    • Unser Unternehmen ist nach den gesetzlichen Bestimmungen ausreichend versichert, um für eventuell auftretende Sach- und Personenschäden in vollem Umfang zu haften.
    • Der verantwortliche Feuerwerker ist gesetzlich daran gehalten, Personen aus dem Sicherheitsbereich herauszuweisen. Dieses Recht darf Ihm vom Grundstücksbesitzer nicht verwehrt werden.
    • Nutzen Sie für die schriftliche Zustimmung des Grundstücksbesitzers unser Formular "Einverständnis". Hier können Sie auch gleich die Adresse des Abbrennplatzes (Prüfung in Google Maps) und die zur Verfügung stehenden Sicherheitsabstände eintragen.

     

    4. Vorabbesichtigung des Abbrennplatzes

    Eine verbindliche Zusage für Ihr geplantes Feuerwerk erhalten Sie von uns erst nach einer Besichtigung des Abbrennplatzes. Fordern Sie hierzu einfach einen Pyrotechniker unseres Hauses an, um weitere Details abklären zu können. Bei einem Vor-Ort-Termin werden

    • eine Grobskizze der Abbrennstelle und des Sicherheitsbereiches erstellt.
    • eine Vorauswahl der pyrotechnischen Effekte getroffen.
    • ggf. Rücksprache mit dem Grundstücksbesitzer gehalten.

     

    5. Einholung der behördlichen Genehmigung

    Ein Feuerwerk muss rechtzeitig bei der zuständigen Behörde angezeigt werden. Die Vorlaufzeit beträgt normalerweise 2 Wochen. Die Behördenzuständigkeit für die Bearbeitung der Anzeige ist in den Ländern unterschiedlich geregelt. In der Regel ist das jeweilige Gewerbeaufsichtsamt oder Ordnungsamt zuständig. Das Einholen der behördlichen Genehmigung übernehmen wir für Sie.

     

    6. Ausführliche Beschreibung des Feuerwerkes (Feuerwerksdokumentation)

    Sie erhalten von uns eine ausführliche Feuerwerksdokumentation. Die Dokumentation beinhaltet die Abbrennanzeige, den Abbrennplan und einen Lageplan des Abbrennplatzes. Die Nachbarn werden von uns mit einem Fleyer rechtzeitig über das Feuerwerk informiert.

    7. Gefahrguttransport nach GGVSE/ADR

    Die pyrotechnischen Gegenstände und Hilfsmittel werden von uns mit einem speziellen Fahrzeug direkt zur Abbrennstelle transportiert. Diese zählen zur Gefahrklasse 1 (=Explosivstoffe) und unterliegen somit der Verordnung zur Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR).

    8. Absperrung des Abbrennplatzes

    Der Abbrennplatz wird von uns während den Aufbauarbeiten vollständig abgesperrt. Kurz vor dem Feuerwerk wird die Absperrung auf den Sicherheitsbereich ausgeweitet.

    9. Aufstellen und Abbrennen der Feuerwerkskörper

    Mit Ausnahme von Kleinfeuerwerken (Kategorie 2) darf das Aufstellen und Abbrennen von Mittel- und Großfeuerwerken nur von ausgebildeten Pyrotechnikern mit sog. Befähigung oder Erlaubnis durchgeführt werden.

    10. Aufräumen des Abbrennplatzes

    Wie bereits erwähnt, erfolgt eine Grobreinigung des Abbrennplatzes gleich nach dem Feuerwerk. Dabei wird auch gleichzeitig das Gelände nach "Blindgängern" abgesucht. Ist die Verschmutzung durch kleine Papier- und Pappreste größer, so werden diese bei Tageslicht von uns beseitigt.

    11. Versicherung von Schadensfällen

    Trotz größter Vorsicht sind Sachschäden nie ganz auszuschließen. Personen-, Sach- und Vermögensschäden sind bei uns bis zu einer Höhe von 3 Mio. EUR versichert.